Willstätt Geschichte
Die älteste erhaltene Erwähnung von Willstätt stammt von 1232. Willstätt war ein Lehen des Bischofs von Straßburg an die Herren von Lichtenberg. Die Erstbelehnung erfolgte 1274. Um 1330 kam es zu einer ersten Landesteilung zwischen Johann II. von Lichtenberg, aus der älteren Linie des Hauses, und Ludwig III. von Lichtenberg. Dabei fiel Willstätt in den Teil des Besitzes, der künftig von der älteren Linie verwaltet wurde. Es war Sitz der Verwaltung des gleichnamigen Amtes, das im Zuge der Landesteilung entstand und zu dem auch der Ort selbst gehörte. Die Lichtenberger unterhielten in Willstätt zeitweise eine Residenz.
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Als 1480 mit Jakob von Lichtenberg das letzte männliche Mitglied des Hauses verstarb, ging das Erbe auf seine beiden Nichten, Anna von Lichtenberg (* 1442; † 1474) und Elisabeth von Lichtenberg über. Anna hatte 1458 den Grafen Philipp I. den Älteren von Hanau-Babenhausen (* 1417; † 1480) geheiratet, der eine kleine Sekundogenitur aus dem Bestand der Grafschaft Hanau erhalten hatte, um heiraten zu können. Durch die Heirat entstand die Grafschaft Hanau-Lichtenberg. Elisabeth heiratete Simon IV. Wecker von Zweibrücken-Bitsch. Das Lichtenberger Erbe wurde zwischen ihnen geteilt. Das Amt Willstätt wurde dabei zu einem Kondominat zwischen beiden Erben.
Unter der Regierung von Graf Philipp III. von Hanau-Lichtenberg kam es zu einer Realteilung der gemeinsamen Kondominate: Das Amt Willstätt kam ganz zur Grafschaft Hanau-Lichtenberg. Im Gegenzug gelangte das Amt Brumath ganz an Zweibrücken-Bitsch. Graf Philipp IV. von Hanau-Lichtenberg (1514–1590) führte nach seinem Regierungsantritt 1538 die Reformation in seiner Grafschaft konsequent durch, die nun lutherisch wurde.
Nach dem Tod des letzten Hanauer Grafen, Johann Reinhard III. 1736, fiel das Erbe – und damit auch das Amt Willstätt – an den Sohn seiner einzigen Tochter, Charlotte von Hanau-Lichtenberg, Landgraf Ludwig (IX.) von Hessen-Darmstadt. Im Zuge der Mediatisierung aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses wurden Amt und Gemeinde Willstätt 1803 dem neu gebildeten Kurfürstentum Baden zugeordnet, wo Willstätt zunächst zum Amt Kork, ab 1881 dann zum Bezirksamt Kehl und ab 1939 zum Landkreis Kehl gehörte.
Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden eine Reihe von Neubaugebieten um den historischen Ortskern herum. Als der Landkreis Kehl 1973 im Zuge der Gebietsreform in Baden-Württemberg aufgelöst wurde, kam die Gemeinde zum neu gebildeten Ortenaukreis, erhielt dadurch aber auch Zuwachs durch eine Reihe von Eingemeindungen: Sand, Hesselhurst, Eckartsweier und Legelshurst.
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